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Nr. 60/2025/9

Nr. 60/2025/9 Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung; (Un-)Zulässigkeit neuer Anträge nach Ablauf der Beschwerdefrist; Anfechtung von Zwischenentscheiden mit Beschwerde gegen den Endentscheid – Art. 40 Abs. 1 und Abs. 3 VRG.

Schaffhausen · 2026-07-20 · Deutsch SH
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Auf Gesuch hin kann die Frist zur Begründung der Beschwerde über die Beschwerdefrist hinaus verlängert werden. Anträge in der Sache sind dagegen innerhalb der Beschwerdefrist zu stellen. Nach deren Ablauf dürfen materielle Begehren nur noch eingeengt, aber nicht mehr erweitert werden (E. 1.2). Zwischenentscheide, deren selbständige Anfechtung nicht zulässig ist, können mit Beschwerde gegen den Endentscheid angefochten werden, sofern sie sich auf dessen Inhalt auswirken bzw. auswirken können (E. 2.3). OGE 60/2025/9 vom 23. Juni 2026